Hundeschule Dogslife

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Allgemeine Geschäftsbedingungen...

...der Hundeschule Dog`s Life:

1. Vertragsschluss: 1.1. Die Leistungen und Angebote der Hundeschule Dog`s Life (nachfolgend: Hundeschule) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 1.2. Mit Unterschreiben der Anmeldung erkennt der Kunde/Hundebesitzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 1.3. Der Vertrag zwischen der Hundeschule und dem Kunde kommt mit der Abgabe der schriftlichen Anmeldung verbindlich zustande. Terminabsprachen für Einzelstunden oder Hausbesuche sind verbindlich, auch wenn sie telefonisch oder mündlich unter Zusage beider Seiten erfolgte, und bei Rücktritt finden die in Nr.4 dieser AGB genannten Regelungen Anwendung. 1.4. Die Angebote der Hundeschule sind freibleibend und unverbindlich.

2. Teilnahme: 2.1. Für den Hund besteht eine gültige und ausreichende Haftpflichtversicherung. Auf Verlangen ist die Versicherungspolice vorzulegen. 2.2. Der Hund hat alle erforderlichen Schutzimpfungen. Auf Verlangen ist der Impfausweis vorzulegen. 2.3. Für die Teilnahme am Unterricht muss der Hund frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten sein. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung angesteckter Hunde und die ggfs. nötige Desinfektion der Umgebung. 2.4. Um am Training teilzunehmen benötigt der Hund ein gut sitzendes Geschirr. Ketten-, Stachel-, Würge- und Zughalsbänder ohne Zugstopp, bzw. auf Würgen eingestellt, sind auf dem Gelände nicht erlaubt! Das gleiche gilt auch für so genannte „Erziehungsgeschirre“. 2.5. Der Besitzer ist verpflichtet die Hundeschule über eventuelle Verhaltensprobleme und Auffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Tieres aufzuklären. 2.6. Ein geschlossener Kurs geht über 10 Wochen (jeweils 1 Unterrichtsstd. à 50 Minuten pro Woche) 2.7. Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Es sei denn, sie werden auf Grund unzumutbarer Wetterbedingungen durch die Hundeschule abgesagt. In diesem Fall werden die Unterrichtsstunden nachgeholt. 2.8. Verspätungen des Kunden zu Unterrichtsstunden oder die Absage von Unterrichtsstunden durch den Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. 2.9. Eine Absage oder Verschiebung eines Termins zur Einzelstunde oder eines Hausbesuches durch den Kunden muss mindestens 1 Tag vorher erfolgen, Ausnahmen sind unvorhergesehene Ereignisse. Geschieht dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang angerechnet bzw. in Rechnung gestellt.

3. Zahlung: 3.1. Grundsätzlich sind die Gebühren für Kurse spät. zur 2. Unterrichtsstunde vollständig zu bezahlen. 3.2. Gebühren für Einzelstunden und Hausbesuche inkl. Abo`s sind in der 1. Stunde vollständig zu bezahlen. 3.3. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist nicht möglich. Eine Trainingsalternative kann als Ersatz angeboten werden.

4. Rücktritt: 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Leistung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Schriftform erfolgen oder im persönlichen Gespräch. 4.2. Die Hundeschule kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Kunden, Hunde oder unbeteiligte Personen gefährdet werden, oder das Ziel der Veranstaltung unter diesen Umständen nicht erreicht werden kann. Eine Trainingsalternative kann als Ersatz angeboten werden, die Teilnahmegebühren werden allerdings nicht zurückerstattet.

5. Haftung: 5.1. Die Teilnahme am Unterricht und die Benutzung des Unterrichtsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. 5.2. Der Kunde haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen- Sach- oder Vermögensschäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Haftung der Hundeschule wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde von der Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund abzuleinen, obliegt dem Kunden allein die Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

6. Sonstiges: 6.1. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da die Erfolgsquote vom Kunden und seiner Mitarbeit abhängt. 6.2. Der Besitzer erteilt sein Einverständnis, das Bild- und Filmaufnahmen seines Hundes, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt wurden, zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden dürfen. 6.3. Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. 6.4. Die persönlichen Vertragsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung. 6.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile. Stand: März 2015

 

...der Hundepension Dog`s Life:

1. Die Hundepension Dog`s Life/ Alexandra Borowski (nachfolgend: Hundepension) nimmt den Hund des Hundebesitzers/Besitzerin (nachfolgend: Besitzer) für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte die Hundepension vorab kennenlernen. Der Hund wird artgerecht betreut und gepflegt.

2. Es besteht keine Verpflichtung der Hundepension, die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären.

3. Der Besitzer bestätigt, dass alle Informationen und Angaben im Pensionsvertrag und die Eintragungen im Impfpass vollständig und wahrheitsgetreu sind.

4. Die gesamten Gebühren sind bis zum Beginn der Unterbringung in voller Höhe fällig:

20€ jeweils für 1.-14. Kalendertag / 15€ pro Tag ab dem 15. Kalendertag An Feiertagen (inkl. 24.12. und 31.12.) zzgl. 5,-

5. Das gewohnte Futter des Hundes wird in ausreichender Menge vom Besitzer gestellt.

6. Soweit für den Hund eine Sonderbehandlung -z.B. bezüglich Medikamente, Futter, Umgang- erforderlich ist, hat dies der Besitzer ausdrücklich und durch klare Angaben schriftlich im Betreuungsvertrag festzuhalten.

7. Es wird keine Haftung für Gegenstände aus dem Eigentum des Besitzers (Decken u.a.) übernommen.

8. Der Besitzer ist verpflichtet die Hundepension über eventuelle Verhaltensprobleme und Auffälligkeiten seines Tieres aufzuklären. Bei starkem Fehlverhalten (Aggression, Angst, Zerstörung u.ä.), welches eine Unterbringung unmöglich oder unzumutbar macht, ist die Hundepension berechtigt, die Unterbringung vorzeitig abzubrechen und ggfs. weitere Aufenthalte abzusagen. Der Besitzer verpflichtet sich für diesen Fall, den Hund umgehend abzuholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen zu lassen. Ist dies nicht möglich, ist die Hundepension berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen. Die zusätzlichen Kosten sind vom Besitzer zu tragen. Auch Angst-/Panikverhalten des Hundes können Anlass zum Abbruch des Aufenthaltes sein, sofern eine weitere Betreuung für den Hund unzumutbar erscheint.

9. Der Besitzer ist damit einverstanden, dass sein Hund zusammen mit anderen Hunden untergebracht wird. Der Besitzer stimmt dem Kontakt zu anderen Hunden zu. Die möglichen Risiken (Verletzungen z.B. durch zu heftiges Spiel, Rauferei) sind dem Besitzer bewusst. Selbstverständlich wird im bestmöglichen Umfang für einen vernünftigen Umgang Sorge getragen.

10. Die Hunde werden prinzipiell den geltenden Gesetzen entsprechend an der Leine geführt. Sollte das Führen ohne Leine an dafür geeigneten Plätzen (z.B. Feldwege) vom Besitzer gestattet worden sein, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko seitens des Besitzers. Die Hundepension übernimmt keinerlei Haftung aus möglichen Folgen des Freilaufs (z.B. Abhandenkommen des Hundes, Unfall des Hundes oder durch den Hund verursachten Unfall, Schäden an oder durch den Hund etc.).

11. Der Besitzer erteilt sein Einverständnis, dass Bild- und Filmaufnahmen seines Hundes nur für Werbezwecke der Hundepension & Hundeschule verwendet werden dürfen.

12. Gesundheit: - Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist. - Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben. - Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ggfs. die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung angesteckter Hunde und die ggfs. nötige Desinfektion der Räume. - Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes, erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unseres Vertrauens übernommen wird. - Ob eine tierärztliche Versorgung notwendig ist, entscheiden die Hundepension und natürlich der Tierarzt. - In schweren medizinischen Situationen -z.B. Verkehrsunfall, lebensbedrohliche Erkrankung- versucht die Hundepension selbstverständlich den Besitzer oder die "Notfall-Person –sofern erreichbar- umgehend zu informieren. - Alle Kosten werden in jedem Fall vom Besitzer getragen und bei Abholung des Hundes sofort beglichen. - Läufige Hündinnen können nicht in Pension genommen werden. - Für Verletzungen, Erkrankungen, Todesfall, Deckunfälle etc. wird keine Haftung übernommen.

13. Haftung: - Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Eine Kopie der Police ist dem Betreuungsvertrag beizulegen. - Der Hundebesitzer persönlich haftet uneingeschränkt gegenüber der Hundepension. Auch für solche Schäden und Verletzungen, welche der Hundepension und Alexandra Borowski und deren Ausstattung und Eigentum daraus entstehen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert. - Gleichermaßen haftet der Hundebesitzer persönlich für sämtliche Schäden und Verletzungen die von seinem Hund verursacht werden. Dies gilt auch gegenüber anderen Kunden und Hunde der Hundeschule & Hundepension. Die Regelung und Abwicklung des Schadensfalls erfolgt direkt zwischen Besitzer und geschädigter Person. Der Besitzer ermächtigt die Hundepension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. - Es bleibt dem Besitzer frei seine Hundehalterhaftpflichtversicherung oder seine Fremdhüter-Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Hundepension ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.

14. Abholung: - Der Besitzer muss die Hundepension umgehend benachrichtigen, falls der vereinbarte Abholtermin (Tag, Uhrzeit) nicht eingehalten werden kann und der Aufenthalt verlängert oder verkürzt werden muss. Eine Rückerstattung der Pensionskosten bei einer vorzeitigen Abholung ist nicht möglich. - Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht wie vereinbart abgeholt wird, wird die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. - Die Hundepension ist berechtigt bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Termin, das Tier nach einer zumutbaren Frist anderweitig unterzubringen. Evtl. anfallende Kosten übernimmt der Besitzer. Erfolgt auch weiterhin innerhalb von 4 Wochen nach dem abgelaufenen Abholtermin keine Abholung oder entsprechende Rückmeldung des Besitzers oder seiner Angehörigen, wird der Hund in geeignete Hände vermittelt oder veräußert. Der Besitzer hat damit keinerlei Anspruch mehr auf sein Tier. Evtl. anfallende Kosten für die Vermittlung und Unterbringung bis dorthin müssen vom Besitzer übernommen werden. Im Falle der Veräußerung wird diese mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Hundes und den entstandenen Kosten verrechnet. Weitere offene Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

15. Bei Stornierung des gebuchten Aufenthaltes in der Hundepension werden folgende Kosten fällig: 22-28 Tage vor Anreisetermin: kostenlos 15-21 Tage vor Anreisetermin: 25% der gesamten Pensionskosten 8-14 Tage vor Anreisetermin: 50% der gesamten Pensionskosten 0-7 Tage vor Anreisetermin: 75% der gesamten Pensionskosten

16. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. 17. Die persönlichen Vertragsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung. 18. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

Stand: April 2018

 

...der Tagesbetreuung der Hundepension Dog`s Life:

1. Die Hundepension Dog`s Life/ Alexandra Borowski (nachfolgend: Hundepension) nimmt den Hund des Hundebesitzers (nachfolgend: Besitzer) für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte die Hundepension vorab kennenlernen. Der Hund wird artgerecht betreut und gepflegt.

2. Es besteht keine Verpflichtung der Hundepension, die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären.

3. Der Besitzer bestätigt, dass alle Informationen und Angaben im Pensionsvertrag und die Eintragungen im Impfpass vollständig und wahrheitsgetreu sind.

4. Die gesamten Gebühren der Tagesbetreuung (bis 7 Std. 10 Euro und bis 13 Std. 15 Euro (10er-Karte -2 Monate gültig- 120 Euro und an Feiertagen inkl. 24.12. u. 31.12. zzgl. 5 Euro) sind am Betreuungstag in voller Höhe fällig.

5. Soweit für den Hund eine Sonderbehandlung -z.B. bezüglich Medikamente, Futter, Umgang- erforderlich ist, hat dies der Besitzer ausdrücklich und durch klare Angaben mitzuteilen.

6. Es wird keine Haftung für Gegenstände aus dem Eigentum des Besitzers (Decken u.a.) übernommen.

7. Der Besitzer ist verpflichtet die Hundepension über eventuelle Verhaltensprobleme und Auffälligkeiten seines Tieres aufzuklären. Bei starkem Fehlverhalten (Aggression, Angst, Zerstörung u.ä.), welches eine Betreuung unmöglich oder unzumutbar macht, ist die Hundepension berechtigt, die Unterbringung vorzeitig abzubrechen und ggfs. weitere Aufenthalte abzusagen. Auch Angst-/Panikverhalten des Hundes können Anlass zum Abbruch der Betreuung sein, sofern eine weitere Betreuung für den Hund unzumutbar erscheint.

8. Der Besitzer ist damit einverstanden, dass sein Hund zusammen mit anderen Hunden untergebracht wird. Der Besitzer stimmt dem Kontakt zu anderen Hunden zu. Die möglichen Risiken (Verletzungen z.B. durch zu heftiges Spiel, Rauferei) sind dem Besitzer bewusst. Selbstverständlich wird im bestmöglichen Umfang für einen vernünftigen Umgang Sorge getragen.

9. Die Hunde werden prinzipiell den geltenden Gesetzen entsprechend an der Leine geführt. Sollte das Führen ohne Leine an dafür geeigneten Plätzen vom Besitzer gestattet worden sein, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko seitens des Besitzers. Die Hundepension übernimmt keinerlei Haftung aus möglichen Folgen des Freilaufs (z.B. Abhandenkommen des Hundes, Unfall des Hundes oder durch den Hund verursachten Unfall, Schäden an oder durch den Hund etc.).

10. Der Besitzer erteilt sein Einverständnis, dass Bild- und Filmaufnahmen seines Hundes nur für Werbezwecke der Hundepension & Hundeschule verwendet werden dürfen.

11. Gesundheit: - Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist. Eine Kopie des aktuellen Impfausweises ist in der Hundepension zu hinterlegen. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ggfs. die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung angesteckter Hunde und die ggfs. nötige Desinfektion der Räume. - Im Falle einer Verletzung eines Hundes, die eine umgehende Behandlung zwingend erfordert, erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unseres Vertrauens übernommen wird. - Alle Kosten werden in jedem Fall vom Besitzer getragen und bei Abholung des Hundes sofort beglichen. - In schweren medizinischen Situationen -z.B. Verkehrsunfall, lebensbedrohliche Erkrankung- versucht die Hundepension selbstverständlich den Besitzer -sofern erreichbar- umgehend zu informieren. - Läufige Hündinnen können nicht in Betreuung genommen werden. - Für Verletzungen, Erkrankungen, Todesfall, Deckunfälle etc. wird keine Haftung übernommen.

12. Haftung: - Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Eine Kopie der aktuellen Police ist in der Hundepension zu hinterlegen. - Der Hundebesitzer persönlich haftet uneingeschränkt gegenüber der Hundepension. Auch für solche Schäden und Verletzungen, welche der Hundepension und Alexandra Borowski und deren Ausstattung und Eigentum daraus entstehen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert.

- Gleichermaßen haftet der Hundebesitzer persönlich für sämtliche Schäden und Verletzungen die von seinem Hund verursacht werden. Dies gilt auch gegenüber anderen Kunden und Hunden der Hundeschule & Hundepension. Die Regelung und Abwicklung des Schadensfalls erfolgt direkt zwischen Besitzer und geschädigter Person. Der Besitzer ermächtigt die Hundepension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.

- Es bleibt dem Besitzer frei seine Hundehalterhaftpflichtversicherung oder seine Fremdhüter-Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Hundepension ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.

13. Abholung: - Der Besitzer muss die Hundepension umgehend benachrichtigen, falls die vereinbarten Zeiten nicht eingehalten werden können. Eine Rückerstattung der Betreuungskosten bei einer vorzeitigen Abholung ist nicht möglich.

- Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund zu den vereinbarten Zeiten zu bringen und wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, wird die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten einen Aufschlag in Rechnung zu stellen.

- Die Hundepension ist berechtigt bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Termin, das Tier nach einer zumutbaren Frist anderweitig unterzubringen. Evtl. anfallende Kosten übernimmt der Besitzer. Erfolgt auch weiterhin innerhalb von 4 Wochen nach dem abgelaufenen Abholtermin keine Abholung oder entsprechende Rückmeldung des Besitzers oder seiner Angehörigen, wird der Hund in geeignete Hände vermittelt oder veräußert. Der Besitzer hat damit keinerlei Anspruch mehr auf sein Tier. Evtl. anfallende Kosten für die Vermittlung und Unterbringung bis dorthin müssen vom Besitzer übernommen werden. Im Falle der Veräußerung wird diese mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Hundes und den entstandenen Kosten verrechnet. Weitere offene Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

14. Der Betreuungsvertrag kann zu jeder Zeit von beiden Seiten mündlich oder schriftlich gekündigt werden. Auch eine Anpassung / Änderung der Betreuungszeiten / Tage ist jederzeit mündlich oder schriftlich möglich.

15. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.

16. Die persönlichen Vertragsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.

17. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

Stand: April 2018